Jugend- und Spieler:innenschutz
Jugend- und Spieler:innenschutz schreiben wir bei aidFIVE ganz groß. Hier findest du wichtige Informationen zum Jugendschutz und zur Hilfe bei Spielsucht.
aidFIVE möchte, dass die Teilnahme an unserer Soziallotterie unter dem Motto »Shop. Help. Win.« Freude bereitet. Mit den durch den Losverkauf eingespielten Zweckerträgen fördern wir viele innovative soziale Projekte in ganz Deutschland. Aber Glücksspiel birgt auch Risiken. Für die meisten Menschen ist die Teilnahme an einer Lotterie ein problemloses Freizeitvergnügen. Für manche Menschen kann ihr eigenes, übertriebenes Glücksspielverhalten allerdings zu einem ernsten Problem werden und Suchtcharakter annehmen.
aidFIVE ist sich der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und fühlt sich dem Jugendschutz und der Prävention der Spielsucht verpflichtet. Unser Lotterieprodukt ist so gestaltet, dass davon nur eine sehr geringe Gefahr für eine Spielsucht ausgeht. Wesentliche Punkte dabei sind:
- Regulierung des Höchstgewinns | Unsere Höchstgewinne sind so gestaltet, dass sie nicht oder nur in geringem Maße eine Spielsucht auslösen können. Der Höchstgewinn pro Einzelgewinn ist gemäß den lotterierechtlichen Vorgaben auf derzeit 5.000 Euro beschränkt.
- Regulierung der Ziehungsfrequenz | Unsere Ziehungen finden monatlich statt.
- Regulierung des Spieleinsatzes im Webshop | Das Limit für online gekaufte Lose ist gemäß lotterierechtlichen Vorgaben auf derzeit 200 Euro pro Monat beschränkt.
- Kein Jackpot | aidFIVE verzichtet aus Gründen der Suchtprävention und gemäß lotterierechtlichen Vorgaben auf den Einsatz eines Jackpots.
- Jugendschutz im Internet | Der Verkauf von Losen der aidFIVE an Minderjährige ist unzulässig. Bei Registrierung auf unserer Internetseite ist eine Alterskontrolle eingerichtet, wir überprüfen mittels SCHUFA, ob die Teilnehmer:innen min. 18 Jahre alt sind. Sollte dies nicht der Fall sein oder kann die Überprüfung nicht korrekt durchgeführt werden, ist eine Spielteilnahme nicht möglich.
Weitere Informationen zur Prävention findest du hier.
Anhand der folgenden Fragen kannst du testen, ob du ein auffälliges Spielverhalten aufweist.
Einen noch umfassenderen Fragenkatalog für einen Selbsttest findest du unter www.bzga.de.
Wenn du drei oder mehr Fragen mit »Ja« beantwortet hast, dann solltest du über Hilfe nachdenken. Wir nennen dir schnell und unkompliziert Ansprechpartner.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Arbeitsbereich Suchtprävention
Maarweg 149-161
50825 Köln
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration // Sucht.Hamburg gGmbH – Information.Prävention.Hilfe.Netzwerk.
Repsoldstr. 4
20097 Hamburg
Tel. 040 / 284 99 18 0
service@sucht-hamburg.de
Anonyme Beratung rund um das Thema Glücksspiel und Spielsucht in Hamburg: Tel: 040 / 23 93 44 44 (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz) Montag – Donnerstag 10-18 Uhr, Freitag 10-15 Uhr
Fachverband Glücksspielsucht (fags) e.V.
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