Förderung

Du hast ein soziales Projekt am Start und möchtest es von aidFIVE fördern lassen? Hier findest du alle Infos zur Bewerbung und zum Förderprozess.

Was wir fördern

Seit März 2022 leistet aidFIVE Anschubfinanzierungen für soziale Projekte mit Kindern und Jugendlichen sowie hilfebedürftigen Menschen. Dabei liegen uns besonders auch Projekte am Herzen, in denen Tiere einen Beitrag zum Wohle des Menschen leisten.
Wir können dabei Personal- sowie Sachkosten übernehmen. Die Projektauswahl erfolgt unter Mitbestimmung der Mitspieler:innen.
Auch in 2024 stellen wir für eure Projekte zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Du suchst Unterstützung für dein soziales Projekt?
Vom 01.03.2024 - 31.03.2024 läuft die Bewerbungsfrist für Projekte, die sich um eine Förderung ab Juni 2024 bei uns bewerben möchten.
Alle Infos dazu findet ihr auf dieser Seite.

Förderprozess

1

Bewerbung

Bewirb dich zur nächsten Bewerbungsfrist. Pro Jahr gibt es vier Fristen, die jeweils am Quartalsende liegen.

2

Voting

Die Teilnehmer:innen von aidFIVE können für dein Projekt abstimmen.

3

Finale Entscheidung

Der ehrenamtliche aidFIVE-Beirat wählt anhand der Entscheidungskriterien viermal pro Jahr Projekte zur Förderung aus.

4

Projektstart

Nach der Zusage kann dein Projekt wie geplant beginnen.

5

Mittelabruf

Pünktlich zum Projektstart kannst du die ersten Mittel im Fördersystem abrufen.

6

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Projekts benötigt aidFIVE im Fördersystem einen inhaltlichen und finanziellen Nachweis über die Verwendung der Fördersumme.



Entscheidungs­kriterien


Wirksam

Bedarf und Problemlösung:

Das Projekt orientiert sich an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen oder hilfebedürftigen Menschen und trägt mit einer neuen Herangehensweise zur Lösung eines bestehenden Problems bei.

Wirksam

Nachhaltigkeit

Sozial: Das Projekt entfaltet eine positive Wirkung auf die Gesellschaft und trägt zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei.
Ökologisch: Mit natürlichen Ressourcen geht das Projekt weitsichtig und rücksichtsvoll um.
Ökonomisch: Die angefragte Fördersumme wird effizient eingesetzt. Das Projekt soll sich im Anschluss an die Förderlaufzeit eigenständig oder mithilfe anderer Förderungen tragen. Das Projekt ist skalierbar.

Wirksam

Wirkung: 

Die Förderung durch aidFIVE ist für die erfolgreiche Realisierung des Projekts von entscheidender Bedeutung.

Wirksam

Umsetzbarkeit:

Die Bewerber:innen verfügen über die Kompetenzen sowie Erfahrungen oder Netzwerke, die für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts notwendig sind.

Wirksam

Überzeugungskraft:

 Die aidFIVE Community wird in die Projektauswahl einbezogen. Daher muss das Projekt die abstimmenden Teilnehmer:innen hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Relevanz überzeugen.

Wirksam

Gewichtung:

Informationen zu der Gewichtung der Entscheidungskriterien findest du in unserer Bewertungsmatrix (PDF).

Unsere Förderung im Überblick

aidFIVE hilft Menschen, hinter denen keine große Lobby steht. Im Fokus stehen dabei Projekte mit Kindern und Jugendlichen sowie hilfebedürftigen Menschen.

Die Kinder und Jugendlichen von heute sind die Erwachsenen von morgen. Weil wir ihre Zukunft so gestalten wollen, dass niemand vergessen, ignoriert oder ausgegrenzt wird, stellen wir gemeinsam mit unseren Partner:innen Projekte auf die Beine, die dort helfen, wo Hilfe dringend gebraucht wird.

Zudem liegt es uns am Herzen, Menschen zu unterstützen, die in unserer Leistungsgesellschaft aus ganz verschiedenen Gründen geringere Chancen haben als andere. Unsere Förderprojekte sollen ihnen einen neuen Start in ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben ermöglichen und eine wirksame Hilfe im individuellen Alltag darstellen.
Ziel der Förderung von aidFIVE ist es, Anschubfinanzierung für neue soziale Projekte zu leisten, die auch im Anschluss an den Förderzeitraum unsere Gesellschaft nachhaltig positiv beeinflussen. So machen wir auf konkrete gesellschaftliche Probleme aufmerksam und tragen entscheidend zur Lösung dieser bei.

aidFIVE fördert Projekte bis zu zwei Jahre mit einer Summe von durchschnittlich 40.000 bis 60.000 Euro.
Im Jahr 2024 stehen aidFIVE erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung, die im Zuge von vier Beiratssitzungen an Projekte vergeben werden.

Für die nächste Förderrunde kann ein Projekt frühestens am 07. Juni 2024 beginnen, die Projekthöchstlaufzeit dafür ist der 30.06.2026. Ein vorzeitiger Projektstart ist nicht möglich.

Um eine Förderung von aidFIVE zu erhalten, müssen deine Organisation sowie das Projekt folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Voraussetzungen für die Organisation:

a. Die Organisation ist gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt und damit als gemeinnützig anerkannt.
b. Sie teilt mindestens einen Satzungszweck mit aidFIVE. Die Satzungszwecke findest du in § 2 unserer Satzung (PDF). Der gemeinsame Zweck muss sowohl in der Satzung/dem Gesellschaftsvertrag als auch in der Gemeinnützigkeitsbescheinigung enthalten sein.
c. Keine natürliche Person vereint auf sich mehr als 50 % der Stimmen- oder Kapitalmehrheit.
d. Die Vertretungsberechtigten sind nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und es sind somit keine Insichgeschäfte möglich.


2. Voraussetzungen für das Projekt:

a. Es gibt neben der Förderung von aidFIVE weitere Mittel, die in das Projekt eingebracht werden, zum Beispiel Eigenmittel oder Förderungen anderer Organisationen. Wird das Projekt bereits von einer anderen bundesweit tätigen Soziallotterie gefördert, ist eine Förderung von aidFIVE jedoch nicht möglich.
b. Das Projekt beginnt erst nach der Zusage von aidFIVE.


Weitere Informationen zum Bewerbungs- und Förderprozess, zur Veröffentlichung und zum möglichen Verfall einer Förderung findest du in unseren Fördergrundsätzen (PDF).

Der Beirat von aidFIVE entscheidet in seinen Sitzungen nach folgenden Kriterien über die Projekte:

  • Bedarf und Problemlösung: Das Projekt orientiert sich an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen oder hilfebedürftigen Menschen und trägt mit einer neuen Herangehensweise zur Lösung eines bestehenden Problems bei.
  • Nachhaltigkeit:
    Sozial: Das Projekt entfaltet eine positive Wirkung auf die Gesellschaft und trägt zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei.
    Ökologisch: Mit natürlichen Ressourcen geht das Projekt weitsichtig und rücksichtsvoll um.
    Ökonomisch: Die angefragte Fördersumme wird effizient eingesetzt. Das Projekt soll sich im Anschluss an die Förderlaufzeit eigenständig oder mithilfe anderer Förderungen tragen. Das Projekt ist skalierbar.
  • Wirkung: Die Förderung durch aidFIVE ist für die erfolgreiche Realisierung des Projekts von entscheidender Bedeutung.
  • Umsetzbarkeit Die Bewerber:innen verfügen über die Kompetenzen sowie Erfahrungen oder Netzwerke, die für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts notwendig sind.
  • Überzeugungskraft: Die aidFIVE Community wird in die Projektauswahl einbezogen. Daher muss das Projekt die abstimmenden Teilnehmer:innen hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Relevanz überzeugen.

    Informationen zu der Gewichtung der Entscheidungskriterien findest du in unserer Bewertungsmatrix (PDF).
  • Du hast mit deiner Bewerbung begonnen und bist unsicher, ob du alle wichtigen Informationen aufgenommen hast? Wirf einen Blick auf unsere Checkliste zu deiner inhaltlichen Bewerbung!
  • Individuelle Hilfen für Privatpersonen (z.B. Kostenübernahme für Therapien oder Einzelstipendien)
  • Projekte, die nicht gemeinnützigen Zwecken dienen
  • Projekte, deren Zielgruppe nicht Kinder und Jugendliche oder hilfebedürftige Menschen sind
  • Bereits etablierte Projekte
  • Bau und Ausstattung
  • Erwerb von Grundstücken oder sonstige Investitionen
  • Anschaffung oder Kauf von Tieren
  • Futtermittelhilfen oder sonstige Kosten zur Deckung der allgemeinen Unterhaltskosten von Tieren
  • Organisationen mit einem zum Zeitpunkt der aidFIVE Finanzierung laufenden DHW geförderten Projekt
  • Projekte, die vollumfänglich von der öffentlichen Hand gefördert werden können
  • Erhöhung von Grundetats oder Schließung von Etatlücken
  • Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierung
  • Institutionen (Es ist lediglich eine Projektförderung möglich.)
  • Studien
  • Projekte außerhalb Deutschlands
  • Projekte, die bereits stattgefunden haben und sich regelmäßig wiederholen

Bewerbung

Am besten schreibt ihr uns bei Fragen, Anmerkungen oder Problemen eine kurze Mail an foerderung@aidfive.org. Wir melden uns dann schnellstmöglich zurück!

Deine Organisation und dein Projekt erfüllen alle Voraussetzungen für unsere Förderung?

Zum Förderportal


Unser Beirat


Wirksam

Dr. Ulrich Maly

– Vorsitzender –
Deutscher Städtetag, Oberbürgermeister a. D. Nürnberg

Wirksam

Aileen Moeck

– Stellvertretende Vorsitzende –
Mitgründerin, Die Zukunftsbauer und Das Zukunftsbauer Institut

Wirksam

Dr. Dennis Bock

Leitung Strategie & Förderwesen, Deutsches Hilfswerk gGmbH

Wirksam

Florentine Roth

Expertin für systemisches Wirken,
Partner Ashoka Deutschland
& Ashoka Globalizer

Wirksam

Dr. Christopher Bangert

Referat Sozialwirtschaft und Klimaneutralität, Deutscher Caritasverband

Wirksam

Manouchehr Shamsrizi

Mitgründer, RetroBrain R&D GmbH und gamelab.berlin

Wirksam

Hendrik Lünenborg

Direktor des NDR Landesfunkhauses Hamburg

FAQ für Bewerber:innen

Zu deinem Projekt benötigt aidFIVE folgende Unterlagen:

    • ein Projektkonzept mit 8 bis 10 Seiten. Folgende Informationen sollte das Konzept enthalten: Projektbeschreibung, SMARTe Ziele, Bedarfs- und Marktanalyse, Zielgruppe(n), Referenzprojekte, Zeit- und Maßnahmenplan und Evaluationsmaßnahmen und bei der Förderung von Personalstellen Stellenbeschreibung und Anforderungen
    • einen Kosten- und Finanzierungsplan über das Gesamtprojekt, der alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen sowie Informationen zu bei anderen Förderern gestellten oder geplanten Anträgen – inklusive Förderhöhe und -status – enthält, sowie
    • mindestens ein Bild zum Projekt, das aidFIVE frei zur Darstellung des Projekts nutzen darf.


Zu deiner Organisation benötigen wir:

    • die aktuelle Satzung / den Gesellschaftsvertrag,
    • eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung. Ein regulärer Freistellungsbescheid/Körperschaftsteuerbescheid darf maximal 5 Jahre alt sein. Ein vorläufiger Freistellungsbescheid darf maximal 3 Jahre alt sein. und
    • einen aktuellen Registerauszug, sofern deine Organisation in einem Register gelistet ist. Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein. Ist deine Organisation nicht in einem Register gelistet, benötigen wir eine aktuelle Vertretungsbescheinigung deiner Organisation.

Wir empfehlen einen Blick in unsere Fördergrundsätze und die Entscheidungskriterien auf Basis derer die Beiratsmitglieder entscheiden. Diese findet ihr hier.

Du hast mit deiner Bewerbung begonnen und bist unsicher, ob du alle wichtigen Informationen aufgenommen hast? Wirf einen Blick auf unsere Checkliste zu deiner inhaltlichen Bewerbung!

aidFIVE fördert ausschließlich neue Projekte von rechtsfähigen, gemeinnützigen Organisationen.
Zu den Voraussetzungen für die Organisation findest du hier hier unter »Fördergrundsätze & Satzung« weitere Informationen.
aidFIVE fördert ausschließlich neue Projekte von rechtsfähigen, gemeinnützigen Organisationen.

Zu den Voraussetzungen für die Organisation findest du hier unter »Fördergrundsätze & Satzung« weitere Informationen.
Projekte kennzeichnen sich unter anderem dadurch, dass sie ein Start- und Enddatum aufweisen.

Ein Projekt kann auch an mehreren Standorten durchgeführt werden. In eurer Projektbeschreibung geht ihr dann darauf ein, wie die Aktivitäten miteinander verbunden sind.

Eine Auflistung von Vorhaben, die aidFIVE nicht fördern kann, findest du hier unter »Was wir nicht fördern«.

Ja, die Förderung von mehreren Projekten einer Organisation zur gleichen Zeit ist möglich, sofern diese klar voneinander abgrenzbar sind.  

aidFIVE kann ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachkosten übernehmen. Es gibt dabei von uns keine Vorgaben zum Verhältnis von Personal- und Sachkosten – hier können wir flexibel auf die Bedürfnisse im Projekt eingehen. Alle Vorgaben gibt es hier.

Personalkosten für eine andere Einrichtung als diejenige, die sich bewirbt (zum Beispiel für Kooperationspartner), können bei uns leider nicht beantragt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass die Mitarbeitenden über unsere Fördergrundsätze (PDF) informiert sind und diese berücksichtigen.
Kosten für die allgemeine Verwaltung der Organisation, die nicht projektbezogen anfallen, kann aidFIVE nicht übernehmen. Eine Förderung von Pauschalen ist über aidFIVE weiterhin nicht möglich. Auch bereits bestehende Personalstellen oder Miete für ein bereits gemietetes Büro sind nicht förderfähig. Was wir unterstützen können sind Aufstockungen von bestehenden Stellen, die durch das neue Projekt begründet sind oder neue Stellen.

aidFIVE kann ausschließlich Projekte von Organisationen fördern, deren Satzung/Gesellschaftsvertrag sowie Gemeinnützigkeitsbescheinigung mindestens einen der folgenden Zwecke enthalten: 

  1. Jugend- und Altenhilfe; 
  1. öffentlichen Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege; 
  1. des Wohlfahrtswesens; 
  1. der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte; 
  1. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; und 
  1. die Unterstützung hilfebedürftiger Personen. 

Bitte beachte, dass mindestens einer der genannten Zwecke auch in der Gemeinnützigkeitsbescheinigung genannt sein muss. Andernfalls ist eine Förderung durch aidFIVE nicht möglich. 

Nein, aidFIVE fördert Projekte jedoch nicht zu 100 %. Es muss daher mindestens eine weitere Förderung akquiriert werden, wenn keine Eigenmittel oder Eigenleistungen eingebracht werden. Eine vorgegebene Quote für Eigenmittel/-leistungen oder andere Förderungen gibt es nicht.
Nein, es gibt keine feste Mindest- oder Höchstfördersumme. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach eurem konkreten Bedarf. Die durchschnittliche Fördersumme von zwischen 40.000 und 60.000 Euro geben wir jedoch aktuell zur Orientierung an.
aidFIVE kann keine Förderung für Projekte aussprechen, die durch eine bundesweit tätige Soziallotterie gefördert werden. Die Deutsche Postcode Lotterie oder freiheit+ von der BildungsChancen gGmbH sind zum Beispiel andere bundesweit tätige Soziallotterien.
Wenn ein Projekt zuvor »in der vorliegenden Form« abgelehnt wurde, dann kannst du das Projekt unter Berücksichtigung der unsererseits mitgeteilten Hinweise überarbeiten und erneut einreichen. Bei einer Ablehnung, die eine solche Formulierung nicht enthält, kann eine Bewerbung kein zweites Mal geprüft werden.
Grundsätzlich kann eine Organisation auch mehrere Bewerbungen einreichen, sofern die Organisation und die Projekte den Fördergrundsätzen von aidFIVE entsprechen und theoretisch können auch mehrere Projekte einer Organisation gleichzeitig gefördert werden – da aidFIVE jedoch pro Förderrunde lediglich durchschnittlich 10 Förderungen vergibt, ist es relativ unwahrscheinlich, dass eine Organisation mehrfach gefördert wird.

Pro Jahr gibt es vier Bewerbungsfristen für Projekte, die jeweils im letzten Monat des Quartals liegen. Informationen zur aktuellen Frist findest du hier.

Mit dem aidFIVE Voting geben wir unseren Mitspieler:innen die Chance, unsere Projekte besser kennenzulernen und für ihr Lieblingsprojekt abzustimmen. Für jedes gespielte Los erhalten sie eine Stimme im Voting.

Dabei ist das Votingergebnis als „Überzeugungskraft“ eines von fünf Kriterien für die Entscheidung unseres erweiterten Beirats. Weitere Informationen zu den Entscheidungskriterien findest du hier. Alle Projekte, die unseren Fördergrundsätzen entsprechen, werden dem erweiterten Beirat vorgelegt.

Auch wenn ein Projekt im Voting nicht erfolgreich ist, wird es daher dem Beirat vorgestellt.

Die Hilfebedürftigkeit der Menschen, die das Projekt erreichen soll, sollte in der Bewerbung nachgewiesen werden – eine feste Definition dieses Begriffs gibt es bei uns daher nicht. Wenn ihr in der Bewerbung plausibel beschreibt, warum in deinen Augen Hilfebedürftigkeit gegeben ist, dann ist eine Förderung in diesem Bereich möglich.
Mit Kindern und Jugendlichen meinen wir junge Menschen bis etwa Mitte Zwanzig.

FAQ für geförderte Projekte

Herzlichen Glückwunsch, wir freuen uns, dass dein Projekt demnächst startet! Mit der Förderzusage per E-Mail erhältst du von uns weitere Informationen zu den nächsten Schritten. 30 Tage vor Projektbeginn kannst du die ersten Mittel abrufen. Die weitere Verwaltung deines Projektes erfolgt in unserem Förderportal, hier kannst du alle dazu notwendigen Dokumente hochladen. Das Login erfolgt dabei mit den Daten, die du bei der Bewerbung bereits genutzt hast. Wenn du dein Passwort vergessen haben solltest, kannst du es über einen Klick auf »Passwort vergessen« neu generieren.
Der erste Mittelabruf ist 30 Tage vor dem geplanten Projektstart möglich.

Diesen kannst du für über das Förderportal einreichen.

aidFIVE stellt dir jährlich Mittel für dein Projekt bereit. Bei Projekten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden die Projektmittel in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Abschlagszahlung beträgt 95 % der zugesagten Fördersumme. Die Schlussrate von 5 % kann von dir mit dem Projektabschluss in Form eines Verwendungsnachweises abgerufen werden.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird die Fördersumme wie folgt ausgezahlt: Zu Projektbeginn können 50 % der Fördersumme abgerufen werden, zu Beginn des zweiten Projektjahres 45 % und mit Einreichen des Verwendungsnachweises 5 %.
Für die Bearbeitung des Mittelabrufs benötigen wir von dir weitere Unterlagen.

• Formular zum Mittelabruf: Um die Auszahlung vornehmen zu können, benötigen wir ein unterschriebenes Mittelabrufformular mit Angabe der Höhe der Abschlagszahlung, der Projektnummer sowie eurer Kontoverbindung. Hierfür stellen wir euch einen Vordruck bereit. Achtet bitte darauf, dass der Mittelabruf rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
• Rechtsverbindlich unterschriebene Fördergrundsätze.
• Bei bewilligten Personalkosten: Hier benötigen wir von dir einen Upload der Arbeitsverträge bzw. der Änderungsverträge, wenn zum Beispiel Stunden aufgestockt werden.
• Bei bewilligten Honorarkosten: Für größere Honorarzahlungen bitten wir euch, uns die Honorarverträge mit dem Mittelabruf zur Verfügung zu stellen.
• Bei mehrjährigen Projekten benötigen wir für Bearbeitung des zweiten Mittelabrufs zudem einen Zwischenbericht.

Nach einer Prüfung der Unterlagen durch aidFIVE erfolgt die Auszahlung.
Die Mittel von aidFIVE werden entsprechend dem Zahlungsplan nach dem gestellten Mittelabruf an euch ausgezahlt. Dafür gebt ihr eure Kontoverbindung auf dem Mittelabrufformular an. Eine Auszahlung kann dabei nur auf eine Kontoverbindung der antragsstellenden Organisation erfolgen.
Mit dem Abruf der letzten Rate (5 % der Fördersumme) benötigen wir von dir einen Verwendungsnachweis. Dieser besteht aus einem narrativen Bericht über die Projekterfolge und erzielten Wirkungen, die durchgeführten Aktivitäten und Lernerfahrungen aus der Durchführung und einer Übersicht über die geplanten und tatsächlichen Ausgaben mit Belegen sowie einer Erklärung der vertretungsberechtigen Personen der Organisation zur ordnungsgemäßen und zweckgemäßen Mittelverwendung. Der Verwendungsnachweis sollte mit dem letzten Mittelabruf spätestens sechs Monate nach Projektende von euch eingereicht werden. Die Auszahlung der letzten Förderrate kann erst erfolgen, wenn der Verwendungsnachweis vorliegt.

Das Logo von aidFIVE kannst du dir zusammen mit einem Kurztext über aidFIVE im Förderportal im Bereich des Mittelabrufs zu deinem Projekte herunterladen. 

Die Förderzusage von aidFIVE ist zweckgebunden für das vorgelegte Projekt. Deshalb solltet ihr uns über jede Änderung des in der Förderbewerbung angegebenen Inhalts, Umfangs und Förderzeitraums informieren und für wesentliche Änderung der Realisierungsbedingungen des Projekts eine Zustimmung einholen. Für eure konkrete Frage wendet ihr euch unter Angabe der Projektnummer an eure Ansprechperson unter foerderung@aidfive.org und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Du hast Fragen?

Unser Social Impact Team hilft dir gerne unter: foerderung@aidfive.org.

Für Fragen zur aktuellen Bewerbungsrunde kannst du uns bis zum 27. März um 16 Uhr erreichen.

Lydia | Social Impact Managerin
040 809035-925

Cedric | Social Impact Manager
040 809035-918